Aktuelles

Liebe Patient*innen, hier möchten wir Sie über medizinische, organisatorische und berufspolitische Entwicklungen informieren.

HPV-Impfung

Es gibt mehr als 200 Humane Papillomaviren (HPV). Diese Viren infizieren die Epithelzellen der Haut und Schleimhäute und können bei den infizierten Zellen ein unkontrolliertes Wachtum auslösen. Daraus entstehen dann zumeist gutartige Tumore (Warzen). 

Einige Virustypen werden sexuell übertragen und verursachen Feigwarzen im Genitalbereich, aber auch im Bereich der Mundschleimhaut (Oralverkehr).

Sogenannte High-risk-Virustypen können jedoch Jahre später bösartige Veränderungen hervorrufen und Karzinome (Krebs) am Gebährmutterhals, der Scheide, am Penis, im Analbereich sowie im Mund- und Rachenberich verursachen.

Seit einigen Jahren gibt es eine Impfung gegen HPV. 2007 empfahl die STIKO (Ständige Impfkommission) diese Impfung allen Mädchen bis zum 18.Lebensjahr, ab 2018 auch Jungen. Damit werden die Kosten der HPV-Impfung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Es kann aber durchaus sinnvoll sein, die HPV-Impfung auch später nachzuholen. Leider gibt es da keine einheitliche Kostenübernahme (siehe Link unten).

  • Informationen zu Kostenerstattung finden Sie hier.
  • In unserer Praxis erhalten Sie ein Privatrezept für insgesamt 3 Impfdosen. Sie besorgen den Impfstoff in der Apotheke. Nach Durchführung erhalten Sie von uns eine Rechnung über die Beratung, Aufklärung und Durchführung der Imfung.
  • Alle Rechungen reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein.

Mpox- Impfung ("Affenpocken")

Endlich ist Abrechnung der Mpox-Impfung für bestimmte Risikogruppen (siehe STIKO  = Ständige Impfkommission) mit den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) geregelt.

Impfschema:

  • Ungeimpfte Personen: 2 Impfungen im Abstand von (mind.) 28 Tagen
  • Pockenimpfung in der Vergangenheit: einmalige Impfung ausreichend

So verfahren wir:

  • Nach entsprechender Aufklärung stellen wir das Rezept aus und Sie geben es in der Apotheke ab.
  • Sobald der Impfstoff geliefert wurde, melden wir uns zur Termiabsprache.
  • ACHTUNG: normal gekühlter Impfstoff muss innerhalb von 2 Monaten verabreicht werden.

Regelmäßige STI-Screenings im Rahmen der HIV-PrEP

Seit Einführung der HIV-PrEP Ende 2019 wurden im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen auch Abstriche  auf Chlamydien und Gonokokken (Trippererreger) bei Personen ohne Krankheitssymptome durchgeführt. Das führte dazu, dass sehr viele Antibiotikaverordnungen erfolgten, so dass dieses eher ungezielte Screening kritisch hinterfragt werden muss.

Viele Antibiotikaverordnungen bergen immer auch Risiken, wie Resistenzentwicklung beim Infektionserreger, Nebenwirkungen beim Meschen, negative Einflüsse auf Darm-, Haut- und Schleimhautmikrobiom.

Auf der anderen Seite gibt es durchaus zeitweise Besiedlungen der Schleimhäute ohne Krankheitswert. Unsere Immunabwehr ist durchaus in der Lage, auch ohne Antibiotikum Infektionerreger zu eliminieren. Diese positiven Prozesse werden dann möglicherweise gestört.

Darum plädieren wir für geziele Abstriche bei Beschwerden. Wir können Tests auf weitere Infektionserreger und ein Antibiogramm (Test auf Antibiotikaresistenz) veranlassen und so eine passgenaue Behandlung initiieren.

Demnächst werden wir uns aber an einer Studie mit dem Robert-Koch-Institut beteiligen und werden unsere PrEP-User ansprechen, ob Interesse an einer Teilnahme besteht.

KV-Dienste und Notfall

  • Portalpraxen der Zentralen Notaufnahmen der Leipziger Kliniken: hier können Sie sich außerhalb der Praxisöffnungszeiten bei akuten Erkrankungen vorstellen.

  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst Telefonnummer 116 117:  ist erreichbar nach den Sprechzeiten, an Wochenenden und Feiertagen

  • Notfall: bei akut lebensbedrohlichen Situationen unter der Telefonnummer 112

18.03.2025 geschlossen

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Genaue Informationen unter Veränderte Öffnungszeiten